Scale Solutions UG (haftungsbeschränkt), Pfarrer-Seeanner-Straße 26b, 85748 Garching
(nachfolgend auch "Dienstleister" oder "Auftraggeber")
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote vom Auftragnehmer erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die der Auftragnehmer mit Ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch "Auftraggeber" genannt) über die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn der Auftragnehmer auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
(3) Der Auftragnehmer schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsabschluss mit dem Auftragnehmer als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln
§ 2 Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Dienstleister alle Unterlagen, die für die Erstellung der Website gemäß der Konzeption nötig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere Texte, Fotos, Logos, Grafiken, Filme, Musikstücke etc.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Unterlagen, die er dem Dienstleister für für die Gestaltung der Webseite zur Verfügung stellt, nicht mit Rechten Dritter belastet sind. Er hat den Dienstleister von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.
(3) Der Auftraggeber übergibt die Unterlagen in der Form, die mit dem Dienstleister abgesprochen ist. Fehlen konkrete Absprachen, stellt der Auftraggeber die Unterlagen sowohl in gedruckter Form als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.
(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, unser qualifiziertes Personal während der Laufzeit von mit uns geschlossenen Verträgen nicht abzuwerben, sowie für den Fall, dass das Vertragsverhältnis zwischen einer zu unserem qualifizierten Personal gehörenden Person und uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, enden sollte, die betroffene Person bis zum Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung jenes Vertragsverhältnisses nicht zu beschäftigen, sofern nicht wir die Beendigung herbeigeführt haben oder im Einzelfall vorher schriftlich (§ 126 Abs. 1 BGB) zugestimmt haben.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsabschluss zwischen dem Auftragenhemer und dem Auftraggeber kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.
(2) Der Auftraggeber erhält auf Wunsch vom Auftragnehmer eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsabschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Dienstleister räumt den Auftraggeber das räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19 a UrhG) ein.
(2) Andere Nutzungen, insbesondere die Vervielfältigung oder Verbreitung der Webseite oder von Teilen draus (mit Ausnahme der vom Auftraggeber selbst zur Verfügung gestellten Werke) in gedruckter Form oder auf anderen Webseiten, die nicht vom Dienstleister gestaltet wurden, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Dienstleisters und sind zusätzlich zu vergüten.
(3) Der Dienstleister ist berechtigt, seine Urheberbezeichnung auf der Webseite anzubringen, Er hat das Recht, auf seine Mitwirkung an der Erstellung der Webseite hinzuweisen, insbesondere auch durch einen Hinweis mit einem Link zu seiner eigenen Webseite.
(4) Änderungen und Bearbeitung der Inhalte der Webseite, insbesondere Aktualisierung von Texten, Bilder, Grafiken und Tabellen sowie technische Veränderungen, dürfen vom Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten auch ohne Zustimmung des Dienstleisters vorgenommen werden. Die Änderung und Bearbeitung der grafischen Gestaltung der Webseite bedarf dagegen Zustimmung des Dienstleister.
(5) Das Nutzungsrecht geht auf den Auftraggeber erst mit der vollständigen Zahlung der Vergütung über.
(6) Der Auftraggeber stimmt der Implementierung seines seitenweiten Links (also auf allen erreichbaren URLs der neuen Webseite) zur Webseite des Auftraggebers mit Vermerk "Powered bei Scale Solutions" oder "Umsetzung durch Scale Solutions oder ähnlich zu. Der Link hat keine Kennzeichnung mit dem HTML-Attribut "nofollow" zu tragen. Zusätzlich stimmt der Auftraggeber zu, dass im Impressum eindeutig auf die Herstellung der Webseite durch den Auftragnehmer hingewiesen wird, ebenfalls mit Verlinkung zur Webseite des Auftragnehmers (es gelten die zuvor genannten Bedingungen).
(7) Auftraggeber räumt Auftragnehmer uneingeschränkte Nutzungsrechte für Auftraggeber-Namen und Auftraggeber-Logo zur Verwendung in Werbemitteln, Testimonials und auf der Webseite des Auftragnehmers.
(8) Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, bereits mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgegoltene, unwiderrufliche, unbeschränkte, weltweite, unterlizenzierbare und übertragbare Nutzungsrecht für alle bekannten, daraus ableitbaren und zukünftigen Nutzungsarten an den urheberrechts- und schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnissen ein. Das Nutzungsrecht schließt auch das Recht auf wirtschaftliche Vewertung inklusive des Rechts zur Anmeldung gewerblicher Schutzrecht, Veröffentlichung, Bearbeitung, Vervielfältigung sowie das Recht der Weitergabe an Dritte für eventuelle Folgeaufträge mit ein.
(9) Das Verfügungsrecht des Auftragnehmers an eingebrachten oder unabhängig von diesem Vertrag entwickelten Modellen, Methoden, Bausteinen, Standardprodukten u.ä. (nachfolgend "Drittsoftware") bleibt unberührt. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber hieran ein einfaches, bereits mit der jeweils vereinbarten Vergütung abgegoltenes, unwiderrufliches, unbeschränktes, weltweites, unterlizenzierbares und übertragbares Nutzungsrecht ein. Der Auftragnehmers hält diese Drittsoftware im Quell- und Objektcode technisch klar von den Arbeitsergebnissen im Sinne des vorstehenden Absatzes (4.8) getrennt.
(10) Soweit für den Auftraggeber entwickelte Arbeitsergebnisse entstehen, die Gegenstand gewerblicher Schutzrechte sind oder sein können, ist der Auftraggeber angeforderte werden, um eine umfassende Rechtsübertragung durchzuführen.
§ 5 Herausgabe von Daten
(1) Der Dienstleister übergibt dem Auftraggeber alle Daten, die dieser benötigt, um die Webseite zu aktualisieren und die Inhalte zu bearbeiten. Das Datenformat und die Art der Datenträger bestimmen die Parteien einvernehmlich. Wird keine Bestimmung getroffen, kann der Dienstleister ein geeignetes Datenformat und einen geeigneten Datenträger wählen.
(2) Hat der Dienstleister dem Auftraggeber Datenträge, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Dienstleisters verändert werden.
(3) Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
§ 6 Vergütung
(1) Der Auftraggeber zahlt an den Dienstleister die vereinbarte Vergütung. Ist eine Pauschalvergütung vereinbart, kann der Dienstleister für Mehrleistungen, die aufgrund von Änderungswünschen des Auftraggebers oder durch unvorhergesehene und nicht dem Dienstleister zu vertretene Umstände notwendig werden, eine zusätzliche Vergütung beanspruchen. Diese Vergütung ist nach den aufgewendeten Stunden zu berechnen.
(2) Auslagen, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, werden vom Auftraggeber nach Vorlage der Rechnungen durch den Dienstleister ersetzt.
(3) Der Dienstleister erstellt eine Liste der zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen und legt sie dem Auftraggeber zur Genehmigung vor.
(4) Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Dienstleisters abgeschlossen werden, sind dem Dienstleister die damit verbundenen Kosten vom Auftraggeber zu erstatten.
(5) Die Preise, die vom Auftragnehmer angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(6) Die Bezahlung vom Auftragnehmer erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste vom Auftragnehmer ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrages fällig, es sei denn, das Angebot des Auftragnehmers ist ander lautend. Eine dem Auftraggeber erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auf für die weitere Geschäftsverbindung.
(7) Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(8) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Auftraggebers eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Auftraggeber verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an den Auftragnehmer zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(9) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder dies rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch einen Vertragspartei.
§ 7 Kündigung, Laufzeit, Abnahmetermin
(1) Der Vertrag hat die individuell (fernmündlich oder schriftlich) zwischen den Parteien vereinbarte Mindestlaufzeit. Eine Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit (insbesondere gemäß §§ 621, 627, 648 BGB) ist ausgeschlossen.
(2) Vereinbarte Abnahmetermine sind keine Fixtermine und stehen unter dem Vorbehalt der Erbringung der erforderlichen Mitwirkungshandlungen des Kunden.
(3) Ist kein fixer Abnahme-/Fertigstellungstermin und keine Mindestlaufzeit vereinbart worden, hat der Auftragnehmer das Recht, dem Kunden die Produktion binnen 16 Wochen ab dem vertraglich vereinbarten "Onboarding-Termin" zur Abnahme vorzulegen. Eine Kündigung vor Ablauf dieses zeitraums ist ausgeschlossen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte nach Werk- oder Dienstvertragsrecht während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stehst unberührt.
§ 8 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei dem Auftragnehmer eingegangen ist und vereinbarungsmäßig die für die Dienstleistung notwendigen Daten bei dem Auftragnehmer vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält der Auftragnehmer sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrags nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens einer fälligen Zahlung gegenüber dem Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Der Auftragnehmer wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 9 Erfüllung
(1) Der Auftragnehmer wird die vereinbarten Leistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist der Auftragnehmer gehindert, die vereinbarten Leistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Verütungsanspruch vom Auftragnehmer unberührt.
§ 10 Verhalten und Rücksichtnahme
(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber dem Auftragnehmer zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/ oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptung und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§11 Haftung
(1) Der Dienstleister haftet nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber vorgegebenen Sachaussagen über seine Produkte, seine Leistungen oder sein Unternehmen. Mit der Freigabe der Webseiten übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit der Texte und Bilder. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen.
(2) Der Dienstleister haftet für die Zulässigkeit und Rechtsbeständigkeit der Domain nur, wenn er sich dazu ausdrücklich verpflichtet hat und die Beschaffung und Anmeldung der Domain wesentlicher Vertragsinhalt ist.
(3) Der Dienstleister erstellt die Webseite so, dass sie nach dem gegenwärtigen Stand der Technik auf den üblichen Browsern zügig und vollständig aufgebaut wird. Er haftet nicht dafür, dass die Webseite auf bei technischen Veränderungen, die nicht von ihm vorgenommen werden, einwandfrei aufgebaut wird. Bei Änderungen und Anpassungen an neue Standards hafter er nicht dafür, dass die Webseite auch auf älteren Browser einwandfrei funktioniert. Insbesondere haftet er nicht für Schäden, die Kunden des Auftraggebers infolge veralteter Technik geltend machen könnten.
(4) Der Dienstleister haftet auf Schadensersatz - gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einer einfachen Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur
(5) In den Grenzen nach Absatz 4 haftet der Auftragnehmer nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach au den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrensprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 12 Korrekturen & Bugfixes
(1) Bei Abschluss des Projekts wird der Auftraggeber von SCALE SOLUTIONS in Textform über die Fertigstellung informiert.
(2) Ab diesem Zeitpunkt stehen dem Auftraggeber maximal vier Wochen für die Übermittlung einer konsolidierten Liste von Korrekturen zur Verfügung. Korrekturen sind in einer einfach nachvollziehbaren und verständlichen Form an SCALE SOLUTIONS zu übermitteln.
(3) Dieser Vorgang wird als Korrekturschleife bezeichnet. Es stehen dem Auftraggeber insgesamt zwei Korrekturschleifen zur Verfügung.
(4) Sollten technische Fehler (sog. "Bug") auftreten, so verpflichtet sich SCALE SOLUTIONS für einen Zeitraum von maximal 4 Wochen diese zu beseitigen.
(5) Sofern durch Auftraggeber bereits Änderungen (zum Beispiel Updates oder eigene Programm-Codes) am CMS durchgeführt hat, obliegt es SCALE SOLUTIONS Fehler zu beseitigen oder nicht. Es besteht jedenfalls keine Verpflichtung für SCALE SOLUTIONS dies dadurch entstandenen Fehler zu beseitigen, da durch die zuvor genannten Änderungen das Gewährleistungsrecht erlischt. Fehler, die der Auftraggeber innerhalb von vier Wochen nach Abgabe nachweislich nicht zu verschulden hat, werden von SCALE SOLUTIONS beseitigt. Fehler die durch die Arbeiten dritter Parteien entstehen sind nicht durch SCALE SOLUTIONS zu beseitigen.
(6) Sollte SCALE SOLUTIONS innerhalb der in 12.2 genannten Frist keine konsolidierte Korrekturliste zugehen, gilt das Projekt als abgenommen und abgeschlossen. Der Anspruch auf Fehlerbeseitigung und Korrektur erlischt.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzung und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung vom Auftragnehmer maßgebend.
(2) Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(4) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Dienstleisters als Gerichtsstand vereinbart.
AGB Stand: 04.10.2021 © Vervielfältigung verboten